Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und "Strasser der Messegastronom" gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedienungen" abweisende oder ergänzende Vereinbahrungen bedürfen der zeitnahen Schriftform.
Terminvereinbarung
Bis zur fixen schrifltichen Auftragserteilung duch den Veranstalter behält sich der Messegastronom vor,
den gewünschten Veranstaltungstermin für andere Events zu reservieren bzw. vom Angebot zurückzutreten.
Die verbindliche Information über die genaue Personenanzahl sowie Ändernungen zum Menü benötigen
wir schriftlich 0 Tage vor der Veranstaltung.
Die bekannt gegebene bzw. bestätigte Personenanzahl wird für die Verrechnung herangezogen, bzw. im
Falle einer höheren Gästeanzahl, erfolgt die Verrechung gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl.
Weiters möchten wir darauf hinweisen, dass alle variablen Kosten wie Getränke und Mitarbeiter nach
tatsächlichen Verbrauch und Aufwand abgerechnet werden. ( ausgenommen es wurde eine
Getränkepauschale vereinbart.)
Die in der Catering Liste angeführten Speisen, Getränke verstehen sich vorbehaltlich etwaiger Änderungen.
Unser umfangreiches Sortiment ist immer wieder, saisonal bedingt Veränderungen unterworfen.
Sollten einzelne Produkte vorübergehend nicht lieferbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest
gleichwertiger Ware vor.
Leistungen und Bestellungen
Alle Angebote sowie sonstigen Unterlagen bleiben – soweit nicht anders vereinbart – mit allen Rechten Eigentum
des Messegastronomes. Jede anderweitige Verwertung in Sämtlichen Formen ist zu unterlassen, insbesondere
die Vervielfältigung und Verbreitung oder die Weitergabe an Dritte sowie Vornahme von Änderungen ohne
ausdrückliche Zustimmung des Messegastronomes ist untersagt.
Selbstverständlich sind unsere Angebote als Vorschläge zu betrachten, die wir gerne auf Basis von
Kundenwünsche anpassen.
Der Auftrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Angebotes duch den Auftraggeber zustande.
Bei der Bestellung des Angebotes sind vom Auftraggeber die genauen Liefer – und Rechnungsadresse
sowie ein Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeiten bekannt zu geben.
Ebenso ist bei Firmenveranstaltungen die Steuernummer bekannt zu geben.
Anzahl der Personen
Die Angaben der genauen Personenanzahl durch den VA hat bis spätestens 0 Tage vor der
Veranstaltung zu erfolgen. Diese Zahl gilt als Garantie und wird in Rechnung gestellt.
Die bekannt gegebene bzw. bestätigte Personenanzahl wird für die Verrechnung herangezogen,
bzw. im Falle einer höheren Gästeanzahl, erfolgt die Verrechnung gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl.
Mitarbeiter
Bei Überschreitung der durch den Veranstalter angegebenen Dauer der VA, behält sich der Messegstronom
vor, zusätzlich anfallende Personalkosten an den Veranstalter weiter zu verrechnen.
Dauert die Veranstaltung länger als 8 Stunden, werden Überstunden 1 zu 1,5 weiter verrechnet.
Streckt sich die VA über die Mitternachtsstunde drüber hinaus, so werden Nachtstunden 1 zu 2 in Rechnung gestellt.
Die Personalstunden sind in den Angebot als Schätzmenge dargestellt und werden- soweit nicht anders vereinbart-
gemäß der tatsächlichen Veranstaltungsdauer inkl. der erforderlichen Vor und Nachbereitungszeiten für die
Erbringung der Cateringsleistungen in Rechnung gestellt.
Kosten für Kücheninterne Personalleistungen sind – falls nicht anders angeboten – in den jeweiligen Speisenpreis
inkludiert. Kosten für Logistik und Service bzw. den Auf – und Abbau sowie die Betreuung vor Ort sind in den
Angeboten gesondert angeführt (siehe im Angebot angegebene Stundensätze).
Beanstandungen
Beanstandungen sind unverzüglich dem Catererbeauftragen mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilung nicht
nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der VA
behoben werden, können aus den festgestellten Mängel keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers
hergeleitet werden.
Für unsachgemäße Lagerung von Speisen durch den Kunden oder Auftraggeber übernimmt der Messegastronom keinerlei Haftung.
Alle angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke verbleiben im Eigentum
von – Strasser der Messegastronom. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände (zb. Geschirr, Geräte)
obliegt ab der Übernahme bis hin zur Retournierung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom
Auftraggeber zu bezahlen.
Stornierung
Die Stornierung wird nur schriftlich anerkannt.
Der Vertragspartner ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen, bis 3 Monate vorher, vom Vertrag zurückzutreten.
Bei einer Stornierung, bis 1 Monat vorher, beträgt die Stornogebühr 25% des zu erwartenden Umsatzes.
Bei einer Stornierung, bis 14 Tagen vorher, beträgt die Stornogebühr 75% des zu erwartenden Umsatzes.
Bei Stornierung bis 3 Tage vor der VA, werden 100% des zu erwartenden Umsatzes in Rechnung gestellt.
Technik/ Infrastruktur
Der Auftraggeber garantiert, dass am Veranstaltungsgelände alle benötigten Anschlüsse für Strom und Wasser
direkt vorhanden sind. Die anfallenden Strom und Wasserabrechnung durch die Messe hat der Veranstalter zu tragen,
und kann nicht dem Caterer in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus garantiert der Auftraggeber am Veranstaltungsort
ausreichend Lager- und Parkflächen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Werden für technische Arbeiten Leistung durch
Dritte beansprucht, werden die dadurch entstandenen Kosten an den Auftraggeber weiterverrechnet.
Preise
Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro ohne gesetzliche
Steuern und Abgaben und sonstige, eventuell anfallende öffentlich rechtliche Nebenkosten.
Die Angebotspreise gelten drei Monate ab Vertragsabschluss. Nach Ablauf dieser Zeit ist der Messegastronom
berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten und die Lohnerhöhungen gem. dem gültigen
Kollektivverträgen an den Auftraggeber weiterzugeben.
Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10 % über dem Preis bei Vertragsabschluss liegt.
Die genannten Preise, insbesondere Pauschalpreise, beziehen sich ausschließlich auf im Angebot angeführte
Leistungen. Eventuelle mit den Räulichkeiten verbundenen Nebenkosten wie Abschlagszahlungen an vor Ort
ansässigen Gastronomie oder Cateringangaben werden an den Kunden weiterverrechnet.
Die Getränke sind in dem Angebot als Schätzmenge dargestellt und werden- soweit nicht anders vereinbart-
gemäß dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt.
Verleihung Geschirrmobile und Gewerbespüler
Der Transport der Geschirrmobile Abholung und Rückstellung erfolgt auf Kosten und der Gefahr des Veranstalters und des Fahrers.
Die Überstellung der Mobile vom Platz des Verleihers zum Veranstltungs – Einsatzort und zurück ist mit einem geeigneten behördlichen
Kraftfahrzeug oder Anhänger vorzunehmen und darf nicht Überladen werden. Die Fahrgeschwindigkeit um die 60km/h darf aus
Sicherheitsgründen wegen Schwingungen des Anhängers nicht überschritten werden.
Aufstellung und Betriebnahmen
Die Aufstllung dieser Geräte und die Herstellung aller Anschlüsse wie Stom, Wasser und Abflüsse werden ausschließlich vom Veranstlter
vorgenommen. Der Anschluß darf ausschließlich von einem Fachpersonal vorgenommen werden.
Betriebnahme von Geschirrmobile und Spühler
Zum Betrieb der Geschirrmobile, der Spüler oder sonstigen technischen Einrichtungen der Firma Strasser der Messegasronom
am Veranstalungsort ist die Bedienungsanleitungen zu beachten.
Die Bedienungsanleitungen werden mitgegeben, bzw. sind im Geschirrmobile vorhanden.
Haftung des Veranstlters
Die Aufstellung der Mobile oder Spüler am Veranstaltungsort erfolgt auf Kosten des Veranstlters.
Für die Reinigung und Beschädigungen am Anhänger oder der Geräte ist der Veranstalter verantwortlich.
Fehlende Gegenstände wie Geschirr, Besteck oder sonstige Ausstattuingen sowie Reparaturen, welche auf unsachgemäße Handhabung
der Geräte beruhen, werden in Rechnung gestllt.
Haftung des Verleihers
Bei technischen Gebrechen, die zu einem Ausfall der Geräte führen, können an dem Verleiher keine Entschädigungsansprüche gerichtet
werden.Für die weitere Abhaltung der Veranstaltung bei einem Geräteausfall, welcher durch Reparatur nicht zeitgerecht behoben
werden kann ist, wenn möglich ein Ersatzgerät verfügbar. Wenn es durch unsachgemäße Bedienung zu Störungen der Anlage kommt,
können an den Verleiher keine Ansprüche gestellt werden.
Vertragsrücktritt
Bei Vertragsrücktritt bis 5 Monate vor der Abhaltung der Veranstaltung enstehen keine Kosten.
Ist der Rücktritt innerhalb der 5 Monaten, so werden die vollen Mietgebühren in Rechnung gestllt.
Zahlungsbedinungen
Ab einen Volumen von €uro 3000,– ist eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme 20 Tage vor
der Veranstaltung auf unser Konto zu überweisen.
Schlusszahlung / Abrechnung sind innerhalb 7 Tage nach Rechnungserhalt ohne jeglichen Abzug spesenfrei
und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug werden 12% Verzugszinsen pro Monat und allfällige Mahnspesen fällig.
Behörden und Versicherung
Für alle behördlichen Genehmigungen und Auflagen sowie den Abschluss allfälliger Versicherung ist der
Auftraggeber verantwortlich.
Haftung
Sollte durch den Veranstalter Schäden an Eigentum vom Strasser der Messegasstronom entstehen (Bruch, Verlust,
Beschädigung) schuldet der Veranstalter Schadenersatz.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Ried im Innkreis, Oberösterreich vereinbart. Zur Anwendung gelangt ausschließlich österreichisches Recht
Kontakt
Christian Strasser
Sparkasse Ried Haag,
Kontonummer AT 21 2033 3000 0011 3621,
BIC SPRHAT21XXX
Landesgericht Ried im Innkreis,
Ust.-ID: ATU 616 95 400
GISA Nr.: 30934788
Innhaber: Christian Strasser
Der Messegastronom
P. Roseggerstrasse 31
A- 4910 Ried im Innkreis
Tel. +43 650 6444 126
strasser@dermessegastronom.at